Rechtsprechung
BVerwG, 02.05.1979 - 4 B 92.79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,4991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.12.1978 - 261 I 74
- BVerwG, 02.05.1979 - 4 B 92.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche" …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1979 - 4 B 92.79
Ob das, was die Beschwerde zur "Zumutbarkeit" von Spielplätzen ausführt, den Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, kann offenbleiben; denn selbst wenn insoweit eine rechtsgrundsätzlich zu klärende Frage erkennbar wäre, könnte die Revision nicht zugelassen werden: Was nämlich insoweit rechtsgrundsätzlich zu klären ist, ist bereits vom Bundesverwaltungsgericht durch das - auch vom Berufungsgericht zutreffend zitierte - Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 und Bay.VBl.